Versicherungspflichtgrenze

Unter welchen Bedingungen ist ein Wechsel in die Private Krankenversicherung möglich?

Als Grundsatz gilt: Sie können Mitglied in der Privaten Krankenversicherung werden, wenn sie nicht unter die Versicherungspflicht fallen. Das gilt unabhängig vom Einkommen für Selbstständige, Freiberufler und Beamte. Selbständige in Heilberufen (Apotheker, Ärzte, Zahnärzte) können spezielle PKV Tarife abschließen. Es gibt auch einige Ausnahmen: selbständig tätige Künstler, Gärtner, Landwirte und Publizisten unterliegen zunächst einmal der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse. In 2011 ist die Versicherungspflichtgrenze erstmals seit ihrem Bestehen gefallen.

Versicherungspflichtgrenze 2011 in der Krankenversicherung
4.125 € im Monat bzw. 49.500 € im Jahr

Desweiteren können auch Arbeiter und Angestellte in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn sie die so genannte Versicherungspflichtgrenze überschreiten, d.h. das Jahresarbeitsentgelt des Arbeitnehmers muss einen zum Ersten eines jeden Jahres vom Bundesarbeitsministerium neu festgelegten Grenzwert überschreiten. Zum Jahresarbeitsentgelt zählen alle regelmäßig anfallenden Einkünfte des Beschäftigungsverhältnisses.

Zu beachten ist noch Folgendes: Seit Anfang des Jahres 2007 existiert eine 3 Jahres Wechselbeschränkung. Um in die PKV wechseln zu können, muss das Jahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze auch schon in den drei Jahren zuvor überschritten haben.

Noch eine Anmerkung bzgl einer möglichen Begriffsverwirrung. Die Versicherungspflichtgrenze ist nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze zu verwechseln, letztere beschreibt die Kappungsgrenze bei den gesetzlichen Krankenkassenbeiträgen. Bis zum Jahr 2003 stimmten beide Werte noch überein.

Ihre Vorteile
  • Vergleich unabhängig & kostenlos
  • Best Price
  • Datenschutzgarantie
  • PKV-Beiträge steuerlich absetzbar.
So finden Sie uns
an image
Ansahl Consulting GmbH
Düsseldorfer Straße 17/18
10707 Berlin

Email: kvinfo24@ansahl.com

Tel: 030 88718760
Fax: 030 88718787

Gebührenfreies Service-Telefon
(0800) 56 00 830