Reisekrankenversicherung
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) sind bei Aufenthalten im Ausland oft nur unzureichend abgesichert.
Deshalb wird der Abschluss von entsprechenden Reisekrankenversicherungen immer wieder empfohlen.
Insbesondere in folgenden Fällen ist eine Reisekrankenversicherung besonders wichtig:
Bei längeren Aufenthalten Deutscher im Ausland ab ca. 6 Wochen bishin zu 5 Jahren.
Beim Aufenthalt ausländischer Gäste in Deutschland kann die Reisekrankenversicherung für den ausländischen Gast eine Bedingung für die Ausstellung eines Visums sein.
Im Fall kürzerer Aufenthalte im Ausland, dies ist typischerweise ein Urlaub. Privat Versicherte sollten in solch einem Fall vor dem Abschluss einer Reisekrankenversicherung ihre Krankenversicherung fragen, ob derartige Urlaube durch den bestehenden Vertrag abgesichert sind.
Für Reisekrankenversicherungen empfehlen wir Ihnen die Hanse Merkur Versicherung.